DR Security AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DR Security

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen DR Security (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags sind Sicherheitsdienstleistungen wie Objektschutz, Wachschutz, Eventschutz, Personenschutz, Diensthundeführer-Einsätze sowie Chauffeur- und Begleitdienste sowie vergleichbare andere.

§3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Einsatzplan. Änderungen und Erweiterungen bedürfen der Schriftform. DR Security ist berechtigt, qualifiziertes Personal nach eigenem Ermessen einzusetzen und auszutauschen, sofern die vereinbarte Leistung gewährleistet bleibt.

§4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

* dem Sicherheitspersonal den freien Zugang zum Einsatzort zu gewähren,
* relevante Informationen zur Gefährdungslage, örtlichen Besonderheiten oder Vorschriften rechtzeitig mitzuteilen,
* bei Veranstaltungen für ausreichende Infrastruktur (z. B. Kommunikation, Sanitäreinrichtungen, Pausenräume) zu sorgen.

§5 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen und Einsatzverlängerungen werden gesondert berechnet. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

§6 Spezifische Leistungen und Zuschläge

1. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
Einsätze außerhalb der regulären Arbeitszeiten (z. B. Nachtarbeit, Wochenenden, Feiertage) werden mit gesonderten Zuschlägen berechnet. Die Höhe richtet sich nach den gesetzlichen oder tariflichen Vorgaben und wird im Vertrag geregelt.

2. Diensthundeführer
Der Einsatz von Diensthunden wird gesondert berechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben und Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten.

3. Videoüberwachung und Datenschutz
Sofern Videoüberwachung Teil der Sicherheitsleistung ist, erfolgt dies ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit und Information der betroffenen Personen verantwortlich. DR Security verpflichtet sich zur datenschutzkonformen Verarbeitung und Speicherung der Daten.

4. Sonderdienste und kurzfristige Änderungen
Sonderdienste, z. B. kurzfristige Einsätze oder Zusatzaufgaben, bedürfen der vorherigen Zustimmung und werden gesondert abgerechnet.

§7 Haftung

DR Security haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für Folgeschäden – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§8 Haftungsausschluss bei höherer Gewalt

DR Security haftet nicht für Leistungsausfälle oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, hierzu zählen unter anderem Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, behördliche Anordnungen, Streiks oder Pandemien.

§9 Verschwiegenheitspflicht

Alle Mitarbeiter von DR Security verpflichten sich zur strengen Verschwiegenheit über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.

§10 Compliance und Verhaltenskodex

DR Security verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zu Anti-Korruptions- und Antidiskriminierungsregeln. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit ebenfalls alle relevanten Gesetze und ethischen Standards einzuhalten.

§11 Elektronische Kommunikation

Kommunikation per E-Mail oder anderen elektronischen Medien gilt als wirksam, sofern keine schriftliche Form ausdrücklich vereinbart wurde. DR Security übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Fehler, die auf technische Störungen oder unvollständige Übermittlung zurückzuführen sind.

§12 Versicherungen

Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben abdeckt.

§13 Vertragsdauer & Kündigung

Verträge können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht abweichend vereinbart. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§14 Datenschutz

DR Security verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO und BDSG). Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung einsehbar.

§15 Gerichtsstand & Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Ersatzregelung.

Rechtliches